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Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung auch erlangen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von beruflichen Handlungskompetenzen (Qualifikationen) mehrere Möglichkeiten offen:

  • die Validierung von Bildungsleistungen oder ein anderes reglementiertes bzw. strukturiertes Qualifikationsverfahren
  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  • die verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
  • die reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag

Fragen zur beruflichen Grundbildung von Erwachsenen auf national-strategischer Ebene werden von der der Kommission Berufsabschluss für Erwachsene behandelt. 

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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